Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand:
Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen, welche mit Erteilung eines Auftrages, spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen gelten.
2. Mietgeräte mit allen Bestandteilen, rechte an geistigen Eigentum bleiben zu jeder Zeit Eigentum der congress-tec.de bzw. Ihrer Partner. Der Kunde übernimmt die Haftung vom Zeitpunkt der Materialübergabe bis zur Rückgabe der Mietgegenstände und haftet in vollem Umfang für entstandene Schäden / Verluste. Die Mietgegenstände werden in technisch einwandfreiem und sauberen Zustand übergeben, anfallende Kosten für Reinigung werden dem Auftraggeber nach tatsächlich anfallendem Aufwand in Rechnung gestellt.
3. Nicht wiedergebrachte oder beschädigte Geräte werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. dem Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt.
4. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag oder Lieferschein, das er die Leistungen geprüft, vollständig und in einwandfreiem Zustand erhalten hat. Nachträgliche Mängel können wir aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht anerkennen. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung an der Bestandsaufnahme, so erkennt er diese des Leistungsanbieters an.
5. Für die Richtigkeit und Ordnungsgemäßheit des Auftrages haftet der Besteller. Sind Besteller, Benutzer und/ oder Rechnungsadressant verschieden, so gilt im Zweifelsfall der Auftrag vom Besteller erteilt.
6. Die Mietdauer beträgt, wenn nicht anders mit congress-tec vereinbart einen Tag, sie beginnt mit Warenausgang ab Lager und endet mit dem Wareneingang im Lager. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer wird jeder angefangene Tag voll abgerechnet.
7. Jegliche Veränderung oder Manipulation der Geräte ist untersagt, evtl. notwendige Wiederherstellungskosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
8. congress-tec behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung/ ID - Schilder in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und/ oder Schriftzüge dürfen durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.
9. Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte und jede Art von Aufführungslizenzen besorgt sich der Mieter auf eigene Rechnung. congress-tec weist jede Haftung für Schäden und Störungen zurück, die durch die gemieteten Geräte verursacht werden.
10. Der Mietpreis ist bei Inlandsgeschäften nach Rechnungsvorlegung, bei Auslandsgeschäften vor Mietbeginn zu entrichten.
11. Stornierungsbedingungen:
Tritt der Kunde, gleich aus welchen Gründen vom Vertrag zurück, kann congress-tec.de ohne Nachweis eines Schadens folgende Stornierungskosten fordern, die mit dem Tag der Stornierung fällig werden:
Bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Auftragswertes
Bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des Auftragswertes
Bis 8 Tage vor Mietbeginn 50% des Auftragswertes
Bis 3 Tage vor Mietbeginn 100% des Auftragswertes
Ansonsten 100% des Auftragswertes
12. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen MwSt..
13. Der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort sind Garmisch-Partenkirchen.
14. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von Ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.